Allgemeine Bedingungen für Joom-Blogger
Diese Allgemeinen Bedingungen („Bedingungen“) - zusätzlich zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Website https://www.joom.com und/oder jeglicher anderer Websites, die Joom gehören oder von Joom verwaltet werden, oder deren jeglicher Rubriken („nachfolgend gemeinsam „Website“ genannt“), der Joom-App („App“ gemeinsam mit der Website „Website“ genannt), deren Funktionieren SIA Joom („Joom“) gewährleistet - gelten für Nutzer mit einem in der App (nachfolgend „Affiliierter Blogger“ oder„Blogger“ genannt, wie in diesen Allgemeinen Bedingungen wie folgt beschrieben ist). Diese Allgemeinen Bedingungen enthalten Bestimmungen zur Regelung des Bloggerstatus - Verleihverfahrens und der Nutzung zusätzlicher App-Optionen durch Blogger („Für Blogger verfügbare Optionen“). Durch die Nutzung einer der Für Blogger verfügbaren App-Optionen, was wie folgt in diesen Bedingungen definiert ist, akzeptiert der Blogger diese Bedingungen und erklärt sich damit einverstanden, alle unten aufgeführten Bestimmungen einzuhalten. Alle weiteren Angelegenheiten, die nicht direkt durch diese allgemeinen Bedingungen geregelt werden, unterliegen den Nutzungsbedingungen, die für Blogger als Joom-Nutzer gelten.
Joom behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern. Jegliche Änderungen treten in Kraft und gelten für Blogger unmittelbar nach der Veröffentlichung einer neuen Fassung der Allgemeinen Bedingungen auf der Websitewww.joom.com.
# 1. Affiliierter Blogger
Ein affiliierter Blogger ist ein registrierter Nutzer, dem Joom einen Bloggerstatus verliehen hat und dem Zugriff auf zusätzliche Für Blogger verfügbare Optionen gewährt werden kann, wenn der Nutzer die in Ziffer 2 dieser Bedingungen genannten Kriterien erfüllt. Joom ist berechtigt, dem Nutzer jederzeit und nach eigenem Ermessen je nach seiner Aktivität und Bestellhistorie auf der Webseite den Bloggerstatus zu verleihen. Mit dem Bloggerstatus kann der Blogger entweder von den zusätzlichen Für Blogger verfügbaren Optionen Gebrauch machen oder die Webseite als Nutzer weiternutzen. Joom behält sich das Recht vor, den Umfang der dem Blogger zur Verfügung gestellten Optionen jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern.
Ab dem Bloggerstatusverleih bevollmächtigt der Blogger Joom, sein/ihr Konto dazu zu nutzen, um dieses anderen Nutzern zum Abonnieren anzubieten und dieses in den App-Rezensionen vorrangig zu platzieren, um die Anzahl der Blogger-Abonnenten zu erhöhen. Ist der Nutzer aus jeglichem Grund mit dem ihm verliehenen Bloggerstatus nicht einverstanden und erlaubt Joom nicht sein Blogger-Konto, wie in dieser Ziffer oben beschrieben ist, zu nutzen, ist der Blogger verpflichtet, Joom unverzüglich darüber zu benachrichtigen, indem er eine E-Mail an social_support@joom.com sendet.
# 2. Bloggerbörse
Sobald der Blogger den Bloggerstatus mit 10.000 abonnierten einzigartigen Nutzern erreicht (d.h. andere Nutzer, bei denen im „Mein Feed“ in der App Blogger-Rezensionen angezeigt werden), ist Joom berechtigt, dem Blogger einen Zugriff auf zusätzliche Optionen - Bloggerbörse (nachfolgend „Börse“ genannt) zu gewähren.
Die Bloggerbörse ist eine App-Option mit einer Liste von Produkten, welche Verkäufer, die ihre Produkte auf der Website verkaufen („Verkäufer“ ), den Bloggern zum Bestellen anbieten. Blogger können jegliche auf der Bloggerbörse verfügbaren Produkte auswählen und einen Bestellantrag stellen. Sobald der Verkäufer den Antrag des Bloggers genehmigt, kann der Blogger diese Produkte zum angegebenen Nennwert bestellen. Beim Bestellen verpflichtet sich der Blogger, eine Rezension zum bestellten Produkt in der App unter "Rezensionen" zu veröffentlichen („Blogger-Rezension“ oder„Rezension“).
Jedes Produkt, das die Verkäufer an der Bloggerbörse anbieten, wird je nach Bearbeitung des Bestellantrags in der oberen Navigationsleiste wie folgt angezeigt:
- „Neu“: Alle Produkte, die Verkäufer anbieten, werden unter "Neu" im Menüpunkt Bloggerbörse angezeigt.
- „Warten auf Genehmigung“: Der Verkäufer bearbeitet den Bestellantrag des Bloggers. Der Verkäufer hat das Recht, nach eigenem Ermessen den Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang entweder zu genehmigen oder abzulehnen. Lehnt der Verkäufer den Antrag ab, wird dieser automatisch in das „Archiv“ (wie nachfolgend definiert) überführt.
- „Warten auf die Bestellung“: Der Verkäufer hat den Bestellantrag des Bloggers genehmigt und das Produkt ist zur Bestellung verfügbar. Ab Antragsgenehmigung seitens des Verkäufers hat der Blogger 2 Tage, um das Produkt zu bestellen. Falls der Blogger das genehmigte Produkt nicht innerhalb von 2 Tagen bestellt, wird der Bestellantrag automatisch annulliert und die Genehmigung aufgehoben. Dieser Blogger wird dieses Produkt nicht mehr bestellen können.
- „Warten auf Lieferung“: Der Verkäufer hat das bestellte Produkt verschickt. Dieses befindet sich auf dem Weg zum Blogger.
- „Warten auf deine Rezension“:Das Produkt ist im Zielland angekommen (d.h. In dem Land, in welchem der Blogger seinen Artikel bestellt hat). Ab der Änderung des Status von „Warten auf Lieferung“ auf „Warten auf deine Rezension“ ist der Blogger verpflichtet, eine Produktrezension innerhalb von 20 Tagen zu veröffentlichen.
- „Abgeschlossen“: Unter „Abgeschlossen“ werden alle Produktrezensionen angezeigt, die der Blogger erfolgreich veröffentlicht hat.
- „Archiv“:Bestellanträge, die der Verkäufer abgelehnt oder innerhalb von 14 Tagen nicht genehmigt hat. Produkte, zu denen der Blogger keine Rezensionen innerhalb der in diesen Allgemeinen Bedingungen festgelegten Frist veröffentlicht hat, werden automatisch ins „Archiv“ überführt.
Nach Ablauf von 20 Tagen, die für die Veröffentlichung eine Rezension mit dem Status „Warten auf deine Rezension“ festgelegt sind, wird der Blogger über die abgelaufene Veröffentlichungsfrist benachrichtigt und der Status ändert sich automatisch auf „Veröffentlichungsfrist abgelaufen“. Läuft die 20-tägige Veröffentlichungsfrist für 5 bestellte Produkte ab, wird der Zugriff auf die Bloggerbörse für den Blogger automatisch und ohne eine Möglichkeit, diesen wiederherzustellen, gesperrt.
Die maximale Anzahl von Bestellanträgen, Bestellungen und/oder Produktrezensionen, die der Blogger für die Veröffentlichung vorbereitet, beträgt gleichzeitig 100. Erreicht die Anzahl der laufenden Bestellanträge, Bestellungen oder Produkte, die auf Rezensionen warten, diesen Maximalwert, wird der Zugriff auf die Bloggerbörse kurzfristig gesperrt. Um in diesem Fall einen Zugriff auf die Bloggerbörse zu bekommen, muss der Blogger einen seiner Bestellanträge stornieren oder Rezensionen zu bereits erhaltenen Produkten veröffentlichen, damit die Anzahl der Produkte mit einem der oben genannten Status weniger als 100 beträgt. Im Falle einer Stornierung des Bestellantrags fällt das Rating des Bloggers.
# 3. Anforderungen an Produktrezensionen
Um unter „Rezensionen“ veröffentlicht zu werden, muss die Produktrezension folgende Anforderungen erfüllen:
- Eine Produktrezension soll mindestens 3 verschiedene Fotos des bestellten Produkts aus drei verschiedenen Aufnahmewinkeln enthalten. Fotos müssen von guter Qualität sein, bei Tageslicht oder mit Einsatz professioneller Licht- und Fotoausrüstung aufgenommen werden. Produkte sollen ohne Verpackung fotografiert werden. Wenn das Produkt ein Kleidungsstück ist, soll gezeigt werden, wie es an dem Blogger oder einem anderen Model sitzt;
- Produktrezension und beigefügte Fotos dürfen keine unangemessenen Inhalte enthalten, ein- aber nicht ausschließlich anstößige, sexuelle, pornografische Inhalte, gefährliche oder menschenverachtende, beleidigende Aussagen. Produktrezensionen dürfen auch keine irreführenden Informationen oder absichtlich falsche Angaben zum Produkt und seinen Eigenschaften enthalten. Joom behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob Produktrezension und/oder jegliche darin enthaltenen Informationen unangemessen sind oder nicht und die Veröffentlichung solcher Rezension abzulehnen.
Wenn die Produktrezension eine der oben genannten Anforderungen nicht erfüllt oder aus anderen Gründen, die Joom akzeptiert, nicht veröffentlicht werden kann, benachrichtigen die Joom-Moderatoren den Blogger darüber. Nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung ist der Blogger verpflichtet, die entsprechende Produktrezension den Anforderungen anzupassen. Im Gegenfall wird diese Rezension nicht veröffentlicht.
Wenn eine Rezension unangemessene Inhalte enthält, wird der Bloggerstatus aufgehoben und der Zugriff auf die Bloggerbörse gesperrt. Die Entscheidung bezüglich der Aufhebung des Bloggerstatus und Sperre des Zugriffs auf der Bloggerbörse ist nicht anfechtbar und kann nur nach Ermessen von Joom getroffen werden.
Durch Veröffentlichung von Produktrezensionen und anderen dazugehörigen Inhalten (ein- aber nicht ausschließlich jegliches geistiges Eigentum: Bilder, Texte, Audio, Video) (auch „Content“ genannt), gewährt der Blogger Joom für die ganze Schutzfrist des entsprechenden Contents eine nicht exklusive, kostenlose, internationale Lizenz mit Sublizenzierungsrecht und/oder Recht diese Lizenz an Dritte zur Aufbewahrung, Nutzung, Kopien-Anfertigung, Verbreitung, Änderung, öffentliche Vorführung, Übersetzung und Erstellung abgeleiteter Werke auf der Grundlage des Blogger-Contents zu übertragen. Wenn der Blogger-Content personenbezogene Daten enthält, stimmt der Blogger durch Hochladen dieses Contents der nachfolgenden Nutzung und Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten zum Zweck der Veröffentlichung des Blogger-Contents und/oder der Promotion von Produkten, die zu diesem Content gehören, zu. Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Nutzerdaten und Rechte, die mit einer solchen Verarbeitung verbunden sind, finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von Joom.
# 4. Socia-Media-Präsenz
Nach Zustimmung zu diesen Allgemeinen Bedingungen schickt der Blogger an Joom per E-Mail Webadressen der Social-Media-Präsenzen auf Instagram (www.instagram.com), Twitter (www.twitter.com), YouTube (www.youtube.com), TikTok (www.TikTok.com).
Der Blogger gewährt Joom eine nicht-exklusive Lizenz gemäß Ziffer 3 dieser Bedingungen für jeglichen Content, den er in seinen sozialen Netzwerken, über die er Joom informiert hat, veröffentlicht.
Der Blogger gewährt Joom eine nicht-exklusive Lizenz gemäß Ziffer 3 dieser Bedingungen für jeglichen Content, den er an Joom per E-Mail schickt, u.a. auch wenn der Blogger einen Content-Link an Joom per E-Mail schickt, der zum Cloud-Speicher führt.
Der Blogger gewährt Joom eine nicht-exklusive Lizenz gemäß Ziffer 3 dieser Bedingungen für jeglichen Content, den er an Joom per E-Mail schickt, u.a. auch wenn der Blogger einen Content-Link an Joom per E-Mail schickt, der zum Cloud-Speicher führt.
# 5. Bonuspunkte
Nach der Veröffentlichung wird die Produktrezension des Bloggers unter „Rezensionen“ in der App angezeigt. Wenn ein Nutzer ein Produkt bestellt, zu dem der Blogger eine Rezension vorbereitet hat, indem er dem Link in der Rezension folgt, den der Blogger auf einer anderen Plattform außerhalb der App oder unter „Rezensionen“ in der App veröffentlicht hat, werden dem Konto des Bloggers in der App Bonuspunkte in Höhe von 10 % des Warenwertes gutgeschrieben.
Bonuspunkte werden erst dem Konto gutgeschrieben, nachdem der Verkäufer das Produkt an den Kunden verschickt hat. Wenn das Produkt aus jeglichem Grund an den Kunden nicht verschickt wird oder der Kunde storniert die Bestellung aus jeglichem Grund, bevor der Verkäufer das Produkt verschickt, werden keine Bonuspunkte gutgeschrieben.
# 6. Informationen
Bei weiteren Fragen zu diesen Allgemeinen Bedingungen kontaktieren Sie bitte Joom unter: advertising@joom.com.